Errichtung von Verträgen aller Art |
Gründungen von Gesellschaften, Privat-stiftungen und die Abhaltung von Generalversammlungen |
Ehepakte und Erbverträge |
Errichtung von Testamenten |
Durchführung von Verlassenschafts-abhandlungen |
Grundbucheinsicht und Firmenbuchauszüge |
Sicherheit
Eine durch den Notar errichtete Urkunde kann nicht verloren gehen. Dafür sorgt der Amtsnachfolger und das Amtsarchiv. Die Urkunden werden durch digitale Fotokopie auf einen zentralen Computer der Notariatskammer in dem sogenannten "cyberdoc" gespeichert. |