Hoheitsträger:
Der Notar repräsentiert als Träger eines öffentlichen
Amtes (als "Gerichtskommissär") den Staat - er ist daher
berechtigt, das Wappen der Republik Österreich zu führen.
Er ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein
und genießt von Amts wegen öffentlichen Glauben. Daher ist
bei einigen wichtigen Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars
gesetzlich vorgeschrieben, gleichzeitig kommen notariellen Urkunden
vor Gerichten und Behörden eine besondere Beweiskraft zu.
Rechtsdienstleister:
Neben seiner Funktion als öffentlicher Amtsträger fungiert
der Notar zugleich auch als kompetenter Berater und Helfer in vielen
juristischen Belangen.
Er bietet dabei ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen
an, wobei stets die unparteiische und neutrale Beratung seiner Klienten
im Mittelpunkt steht. Er klärt die Parteien über mögliche
inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche (Rechts-) Folgen
auf. Dabei hat der Notar auf ausgewogene Lösungen hinzuwirken und
insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere Vertragspartei
zu schützen.
Er sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen oder Tatsachen
und betreut seine Klienten bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften.
Er berät und belehrt die Parteien auf unparteiische Weise und hilft
bei der Formulierung von Verträgen. Der Notar kennt die Gebühren
und auch die steuerliche Seite von Verträgen, er sieht sich als
vertraulicher, objektiver Berater in Rechtsangelegenheiten zum Schutze
seiner Klienten.
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Die Mitwirkung des Notars ist insbesondere in
folgenden Bereichen vorgesehen oder anzuraten:
Immobilien (Kauf, Verkauf, Schenkung einer Eigentumswohnung,
eines Hauses oder eines Grundstückes)
Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Adoption- und Scheidungsvertrag)
Erbe und Schenkung (Testament, Erbvertrag, Verlassenschaftsabhandlungen,
Schenkungsvertrag etc.)
Unternehmen (Gründung, Umgestaltung oder Liquidation einer
Gesellschaft, Firmenbuchanmeldung etc.)
Vorsorgevollmacht (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
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