QUALIFIKATION

Ein Notar ist ein ausgebildeter und geprüfter Jurist der eine doppelte Funktion erfüllt:

Hoheitsträger:
Der Notar repräsentiert als Träger eines öffentlichen Amtes (als "Gerichtskommissär") den Staat - er ist daher berechtigt, das Wappen der Republik Österreich zu führen.
Er ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt von Amts wegen öffentlichen Glauben. Daher ist bei einigen wichtigen Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, gleichzeitig kommen notariellen Urkunden vor Gerichten und Behörden eine besondere Beweiskraft zu.

Rechtsdienstleister:
Neben seiner Funktion als öffentlicher Amtsträger fungiert der Notar zugleich auch als kompetenter Berater und Helfer in vielen juristischen Belangen.
Er bietet dabei ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an, wobei stets die unparteiische und neutrale Beratung seiner Klienten im Mittelpunkt steht. Er klärt die Parteien über mögliche inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche (Rechts-) Folgen auf. Dabei hat der Notar auf ausgewogene Lösungen hinzuwirken und insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere Vertragspartei zu schützen.
Er sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen oder Tatsachen und betreut seine Klienten bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien auf unparteiische Weise und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Der Notar kennt die Gebühren und auch die steuerliche Seite von Verträgen, er sieht sich als vertraulicher, objektiver Berater in Rechtsangelegenheiten zum Schutze seiner Klienten.


Die Mitwirkung des Notars ist insbesondere in folgenden Bereichen vorgesehen oder anzuraten:

Immobilien (Kauf, Verkauf, Schenkung einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes)
Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Adoption- und Scheidungsvertrag)
Erbe und Schenkung (Testament, Erbvertrag, Verlassenschaftsabhandlungen, Schenkungsvertrag etc.)
Unternehmen (Gründung, Umgestaltung oder Liquidation einer Gesellschaft, Firmenbuchanmeldung etc.)
Vorsorgevollmacht (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)